Update vom 16.12.2018:
In einem Artikel eines Gastautors von Vera Lengsfeld „Versicherung der Bundesregierung war ein Fake: UN-Pakt ist rechtlich bindend!“ wird ein nicht namentlich genannter UNO-Sprecher mit folgendem Satz zitiert: „Due to the legally binding nature of the document it’s for the participating states to implement the GCM at the national level“. Aber jeder, der etwas über den Migrationspakt etwas schreibt oder verbreitet, sollte es wagen, in diesen Text auch mal einen direkten Blick zu werfen und daran seine Thesen auszurichten. Im offiziellen finalen GCM-Text steht unter 7. eindeutig: „This Global Compact presents a non-legally binding, cooperative framework that builds on the commitments agreed upon by Member States in the New York Declaration for Refugees and Migrants“. Möglicherweise hat sich jener UNO-Sprecher einfach versprochen und ein „non-“ vergessen/verschluckt, oder er hat sein (nicht maßgebliches) Wunschdenken ausgedrückt, oder er wurde falsch zitiert.
Merkels Unterschrift unter das Pamphlet war (wie vermutlich die meisten übrigen Unterschriften) nicht demokratisch legitimiert, und auch schon deswegen war sie völkerrechtlich nicht bindend. Wie ich schon schrieb, wird das Zeug (nur) verbindlich, soweit es in nationale Gesetzgebungen umgesetzt wird, und dafür gibt es in den meisten Ländern genug willige einflussreiche Leute. Allerdings kann man, selbst wenn er mal bindend geworden ist, die Gesetze ganz legal und demokratisch wieder ändern und damit auch aus so einem Quatsch aussteigen – wenn man nur will.
Auch im Zusammenhang mit den „Gelbwesten“-Protesten in Frankreich, über die hierzulande natürlich möglichst wenig berichtet wird, hatten, 14 französische Generäle in einem Offenen Brief Macron vor der Unterzeichnung des GCM gewarnt und u.A. geschrieben: „Es erscheint uns, dass die einzige Souveränität, die Frankreich bleiben wird, darin bestehen wird, in freier Entscheidung die Art und Weise festzulegen, in der die Ziele des Paktes umzusetzen sind. Sie können nicht ein weiteres Stück nationaler Souveränität ohne eine öffentliche Debatte aufgeben, während 80 Prozent der französischen Bevölkerung es für notwendig halten, die Einwanderung drastisch zu stoppen oder zu regulieren. Wenn Sie sich nun im Alleingang entscheiden, diesen Pakt zu unterzeichnen, fügen Sie der Wut eines bereits geschundenen Volkes einen weiteren Grund zur Revolte hinzu. Sie würden sich des Vorenthaltens der Demokratie oder des Verrats an der Nation schuldig machen.“
Original-Artikel vom 9.12.2018:
Das Thema Migration ist von enormer Tragweite, denn die Zahl an Menschen, die weltweit aus den verschiedensten Gründen ihr Heimatland verlassen, ist jetzt schon massiv groß und wird wohl noch weiter dramatisch ansteigen. Ihre grenzüberschreitenden Wanderungsbewegungen haben nachhaltige Auswirkungen über Generationen hinweg und stellen die Gesellschaft sowohl in ihrem Ursprungsländern als auch in ihren Zielländern vor gewaltige Herausforderungen. Dabei muss nur ein kleiner Teil der Migranten tatsächlich wegen akuter Gefahr für Leib und Leben aus dem Heimatland fliehen, während die Meisten aus (subjektiv gut nachvollziehbaren) wirtschaftlichen Gründen in reiche Länder auswandern und dort ihr Glück versuchen wollen. Dass es moralisch geboten ist, echten Flüchtlingen so weit irgend möglich Schutz und Versorgung zu gewähren, ist schon lange unstrittig. Nun aber soll über den UN-Migrationspakt auch allen sonstigen Migranten de facto die gleichen ‚Rechte‘ und Leistungen eingeräumt werden. An diesem Ansinnen gibt es zwei Haupt-Kritikpunkte:
- Die — aus guten Gründen — bestehenden Einwanderungsgesetze und -Regelungen werden dadurch zumindest längerfristig de facto außer Kraft gesetzt.
- Die Gesellschaften der Zielländer werden durch die Masse der Immigranten in ihrer Integrationsfähigkeit und Aufnahmewilligkeit überfordert.
Dessen ungeachtet halten die Globalen Eliten an ihren Plänen fest, versuchen diese den Bürgern in den Zuwanderungsländern mit (pseudo-)moralischen Begründungen schmackhaft zu machen und scheren sich (wie sonst auch) wenig um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
- Schon die (geplante) Existenz dieser internationalen Vereinbarung wurde in vielen Ländern, insbesondere in Deutschland, lange Zeit weitestgehend unter den Teppich gekehrt, obwohl daran schon seit mindestens 2016 gefeilt wurde. Erst nachdem verschiedenste Persönlichkeiten in sozialen Medien, Bürgerbewegungen durch diverse Aktionen wie Petitionen und die AfD — als einzige Fraktion — im dt. Bundestag auf das Thema deutlich hingewiesen haben, kam in den letzten Wochen das politisch-mediale Establishment nicht mehr umhin, darüber zu berichten und Stellung zu nehmen. Den in diesem Fall zahlreichen Petitionen von Bürgern wird ohnehin keine Gehör geschenkt, und die offizielle Petition zur Ablehnung des Paktes beim dt. Bundestag war aufgrund des hohen Ansturms oder aufgrund technischer Manipulation eine ganze Zeitlang online nicht erreichbar, wobei vermutlich viele Stimmen verloren gingen, und die Kommentarfunktion wurde bald offiziell abgeschaltet, angeblich wegen eines Übermaßes an „Hasskommentaren“ oder einfach weil man weitere massive Kritik empörter Bürger auf einem bundesdeutschen Webserver nicht mehr ertragen konnte/wollte.
- Für den Fall, dass die Wellen der Kritik doch noch hochschlagen, was dann ja auch passiert ist, hatte man schon auf internationaler Ebene wohlweislich vorgesorgt: Es wird dahingehend beschwichtigt, der Pakt sei nur eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. Aber wenn er so unverbindlich und unwichtig wäre wie behauptet, hätte man sich den ganzen Aufwand doch sparen können. Wie demagogisch das Argument der fehlenden Verbindlichkeit ist, zeigt sich auch daran, dass inzwischen eine ganze Reihe durchaus respektabler Staaten von der Zustimmung zu diesem Papier Abstand genommen haben— und zwar weil sie darin ihre Souveränität und ihre berechtigten Interessen stark gefährdet sehen — und dass z.B. in Belgien die nationale Regierung am Streit darüber zerbricht. Zudem gibt es genug Beispiele, wo ‚unverbindliche‘ internationale Vereinbarungen, sog. „soft laws“, mit der Zeit doch Stück für Stück in die nationalen Gesetzgebungen (bzw. in EU-UNrecht) Einzug gehalten haben, denn früher oder später gibt es in fast allen Ländern bestimmt mal eine Regierung(smehrheit), die ‚die internationalen Vorgaben‘ bereitwillig umsetzt. Dass hier die Bundesregierung Irreführung betreibt, war — als Vorwurf von Jura-Professoren — sogar in der BILD-Zeitung zu lesen.
- Die Systemmedien behaupten zudem weiterhin gebetsmühlenartig, dass der Pakt illegale Einwanderung verhindern und legale Einwanderung besser steuern soll. Aber auch das ist grob irreführend, denn die Illegalität von Wirtschaftsmigration und des unkontrollierten Hereinlassens von Einwanderern soll dadurch letztlich aufgehoben werden. Für Merkels Entscheidung, bar jeder demokratischer Legitimation und in massivem Widerspruch zum Dublin-Abkommen, dem dt. Grundgesetz und ein Einreisebestimmungen Anfang September 2015 den ‚Flüchtlings‘-Wilkommens-Staat auszurufen, bietet der UN-Migrationspakt nun nachträgliche (Pseudo-)Rechtfertigungen, und schon deswegen lässt sie es sich nicht nehmen, den Pakt sogar persönlich zu unterzeichnen.
- Nachdem auch ein paar solide konservative Parlamentarier der Union wie Klaus-Peter Willsch (CDU) und Peter Ramsauer (CSU) ihre wohlbegründete Ablehnung gegen den UN-Migrationspakt geäußert haben und man schließlich selbst im deutschen Bundestag öffentlich einräumen musste, dass die genannten massiven Risiken durch die Unterzeichnung des Paktes sehr wohl bestehen, haben die BT-Abgeordneten nach kontroverser Debatte am 29.11.2018 (und ebenso die Delegierten auf dem CDU-Parteitaggut eine Woche später) nicht etwa über die Zustimmung Deutschlands zu dem Pakt abgestimmt, sondern nur über eine „Klarstellung“, dass man ‚legale‘ Migration begrüße und der Pakt keine rechtsverbindliche Wirkung habe. Dieser Beschluss selbst ist allerdings völkerrechtlich unverbindlich und unwirksam, zumal er nicht als Einschränkung der Zustimmung Deutschlands dem Inhalt des Paktes hinzugefügt wird. Trotzdem wurde in den Massenmedien der Eindruck vermittelt, der Bundestag habe über den UN-Migrationspakt abgestimmt und ihm unter Einschränkungen zugestimmt.
Obwohl das Parlament eigentlich das Recht und die Pflicht hätte, Entscheidungen nach den Willen des Volkes zu treffen und die Aktionen der Regierung dahingehend zu überwachen, betätigen sich die Bundestagsabgeordneten — abgesehen von der AfD und teils den Linken — ohnehin meist nur als Abnicker der Beschlüsse der Bundesregierung. In diesem Fall haben sie sich um die eigentliche Entscheidung einfach herumgemogelt, denn wenn sie ihrer Verantwortung nachgekommen wären, hätte das womöglich einen Bruch der ohnehin stark beschädigten Schrumpf-„GroKo“ und damit ihre eigene Entmachtung bewirkt. - Die Merkel-Regierung betreibt übrigens weiterhin Geheimniskrämerei über den Pakt. Auf eine Anfrage des ‚Tagesspiegels‘ zum Zustandekommen der im finalen Entwurf des Abkommens enthaltenen Aussagen teilte das Auswärtige Amt lediglich mit: „Zahlreiche Elemente, die im deutschen Interesse sind, konnten dabei umgesetzt werden, dafür gab es an anderer Stelle Zugeständnisse“. Daraus muss man wohl schließen, dass das Bundesregime der Öffentlichkeit auch zu inhaltlichen Aspekten bewusst entscheidende Dinge vorenthält.
Bei der Ablehnung, die meiner Ansicht gegenüber diesem Migrationspakt und der grottigen Art und Weise seiner Einführung geboten ist, sei andererseits noch erwähnt, dass ich einen inhaltlich sehr positiven Aspekt darin sehe: Viele Länder, die im Vergleich zu Deutschland und einigen anderen Ländern (wie insbesondere dem Libanon) bisher recht wenig zur Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationsströme getan haben, verpflichten sich darin, da künftig auch ihren Teil beizutragen. Trotzdem fände ich es deutlich sinnvoller und effektiver, den menschlich vermeidbaren Ursachen der Massenmigration innerhalb der jeweiligen Ländern entgegenzuwirken, nämlich Armut, Ausbeutung und Kriegen.
Wie ausgeführt ist die Akzeptanz des Migrationspaktes und seiner Folgen durch die dt. Bundesregierung (entgegen dem Anschein) keineswegs demokratisch legitimiert. Mit anderen Worten: Kanzlerin Merkel macht weiter, was sie will, und die große Mehrzahl der Abgeordneten im Bundestag lässt ihr immer noch so gut wie alles durchgehen.
Darüber, was die eigentliche Motivation der — nicht öffentlich bekannten — Auftraggeber des UN-Migrationspaktes ist, lässt sich natürlich nur mutmaßen. Einige sehen darin die Handschrift von Neoliberalen, die billige und (größtenteils) gefügige Arbeitskräfte in Hochlohnländer schleusen wollen. Ich denke, dass das nur eines von mehreren Zielen ist, neben der berechtigen Sorge um das Wohlergehen der Migranten und der Aussicht, dass ‚Hilfsorganisationen‘ auf Kosten der arbeitenden und ohnehin schon heftig Steuern zahlenden Bevölkerung die in den Industriestaaten abflachende Konjunktur künstlich ankurbeln.